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Allgemeine Geschäfts- Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher
Beratungsleistungen zwischen uns und dem Kunden.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen
eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
3. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die
in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
4. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Unternehmer als
auch Verbraucher.
5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteile, es sei denn ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Waren auf den verschiedenen Seiten stellt kein
rechtlich bindendes Angebot, sondern unverbindliche Anpreisungen dar. Die
beigefügten Ablichtungen, Zeichnungen und technischen Angaben sind nur
verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung
liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung
der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für
den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlagen nebst dem
vorliegenden AGB per Email zugesandt.
§ 3 Widerrufsrecht
a) Widerrufsrecht:
1 . Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Soweit der Verbraucher über
dieses Recht erst nach Vertragsabschluss informiert wurde, beträgt die
Widerrufsfrist einen Monat. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach
Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform. Bei Lieferung von Waren
beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Wareneingangs bei Ihnen. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache.
2. Der Widerruf ist zu richten an: Fa. HOHENDORF Licht+Design, Inhaberin
Jeanine Hohendorf, Frundsbergstraße 189 in 74080 Heilbronn
b) Widerrufsfolen:
1 . Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurück zugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück
gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei
Uberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie in etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurück zuführen ist. Im Ubrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht
wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den
Wert beeinträchtigt.
2. Paketversandfertige Sache sind zurück zusenden nicht
paketversandfertige Sache werden bei Ihnen abgeholt.
3. Sie haben die Kosten der Rücksendung zutragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten Ware entspricht und der Preis der zurück zusendenden
Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben.
4. Anderenfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei.
5. Die Gefahr der Rücksendung tragen in jeden Fall wir.
6. Verpflichtungen zur Erstattung der Zahlungen müssen Sie innerhalb von
30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.
7. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- Zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entziegelt worden
sind.
- Zur Lieferung von Ware, die nach Kundespezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschnitten
wurde.
- Zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten
§ 4 Preise
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten.
2. Nicht enthalten im Kaufpreis sind die anfallenden Versandkosten.
3. Sollte der Kunde Unternehmer sein, haben wir für den Fall der Preiserhöhung
unserer Zulieferer sowie des Anstiegs sonstiger Kosten die Möglichkeit,
diese Preiserhöhung in Form einer angemessenen Preiserhöhung unseren
Kunden zu berechnen, sofern als Lieferzeit der bei uns bestellten Ware
mehr als vier Monate nach Vertragsschluss vereinbart wurde.
§ 5 Lieferung
1. Angaben bezüglich Lieferfristen und Liefertermine gelten nur als annähernd
vereinbart, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich
als verbindlich gegeben haben.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung des
Vertrags für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom
Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen sonstige
unvorhergesehene, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände gleich,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.
B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln,
Behördeneingriffe oder Energieversorgungsschwierigkeiten. Dies gilt auch,
soweit diese Betriebsstörungen bei Unter- und Zulieferern eintreten.
§ 6 Zahlung
1. Zur Vereinfachung der Bestellabwicklung verwenden wir im Inland
Versandkostenpauschalen. Wir behalten uns das Recht vor, abweichend von
diesen Pauschalen eine Bestellung des Kunden abzulehnen und höhere
Versandkosten zu verlangen, wenn dieses durch die Eigenart des Auftrages
erforderlich wird. In diesem Fall muss der neue Gesamtkaufpreis ausdrücklich
durch den Kunden im Rahmen eines neuen Auftrages bestätigt werden. Bei
Lieferungen in das Ausland werden Versandkosten in anfallender Höhe
berechnet. In diesem Fall muss der neue Gesamtkaufpreis ausdrücklich
durch den Kunden im Rahmen eines neuen Auftrages bestätigt werden.
Lieferungen ins Ausland werden nur durch Vorauskasse ausgeführt.
2. Kaufpreiszahlungen sind sofort nach Erhalt der Ware und Rechnung zu
leisten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zu vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wir behalten uns bei Unternehmern das
Eigentum an der Ware ebenso bis zur Einlösung sämtlicher zahlungshalber
angenommener Schecks oder Wechsel vor, auch wenn der Kaufpreis für
besonders bezeichnete Forderungen bezahlt wird. Der Eigentumsvorbehalt
gegenüber Unternehmern bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die
wir gegen den Käufer nachträglich erwerben, z. B. aufgrund von
Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder laufenden Geschäftsbeziehungen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach
Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
6. Sofern der Kunde als Unternehmer die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterveräußert, tritt er schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm
und uns die ihm aus seiner Veräußerung oder aus einem sonstigen
Rechtsgrunde gegenüber seinem Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen
Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe, also nicht nur in Höhe des
anteiligen Wertes unserer Lieferung, an uns ab. Veräußert der
Unternehmer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren, so wird die Forderung des Unternehmers nur in Höhe unseres
Rechnungswertes an uns abgetreten. Von dieser Abtretung machen wir durch
Anzeige von dem Abnehmer unseres Kunden nur dann Gebrauch, wenn wir dies
unserem Kunden nach Fälligkeit unserer Forderung 14 Tage vorher angedroht
haben. Einer Androhung bedarf es nicht, wenn die Zahlungen eingestellt
sind. Übersteigt der Wert, der uns vom Unternehmer eingeräumten
Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf
Verlangen des Auftraggebers zur Rückübertragung oder Freigabe der
Sicherheiten verpflichtet.
7. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden als Unternehmer
erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung
mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware
zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 8 Abnahme Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf dem Käufer über.
§ 9 Mängelrüge und Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, so gelten folgende Regelungen:
a) Bei begründeten Gewährleistungsansprüchen des Käufers werden wir
nach unserer Wahl entweder den Mangel durch Nachbesserung beheben oder für
die mangelhafte Sache ersatzweise eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung).
Für den Fall der Nachlieferung einer mangelfreien Sache ist der Käufer
als Unternehmer verpflichtet, uns die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
b) Wir haben das Recht die Nacherfüllung zu verweigern, sollte dies nur
unter unverhältnismäßig hohen Kosten durchführbar sein. Bei
Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist insbesondere der Wert der Sache
im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage danach zu
berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann.
c) Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch
Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile nach unserer Wahl entweder
an unserem Lager oder an demjenigen des Käufers. Die Materialkosten und
die Kosten der eigentlichen Mängelbeseitigung werden von uns getragen.
Werden durch die Nachbesserung Teile ersetzt, haben wir Anspruch auf Übereignung
der ersetzten Teile an uns.
d) Der Unternehmer als Käufer darf nur nach Rücksprache Fehler der
Kaufsache beseitigen oder beseitigen lassen.
e) Im Rahmen der Nachbesserung sind wir berechtigt sämtliche, durch den
Mangel verursachten Schäden nachzubessern.
f) Das Rücktrittsrecht des Käufers vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn
der Mangel lediglich eine unerhebliche Wert- oder Tauglichkeitsminderung
des Kaufgegenstandes darstellt.
g) Im Rahmen der Gewährleistung haften wir nur für eigene öffentlich geäußerte
Beschaffenheitsmerkmale/Beschaffenheitsangaben. Eine Haftung für öffentliche
Äußerungen Dritter oder über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes,
insbesondere der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte
Eigenschaften der Sache ist ausgeschlossen.
h) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden
ist oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem von uns für die Betreuung nicht
anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung wir
nicht genehmigt haben oder
- der Kaufgegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verwendet
worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege
des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer dieser Umstände für
das Auftreten des Fehlers ursächlich geworden ist.
i) Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
j) Der Unternehmer ist verpflichtet den Vertragsgegenstand unverzüglich
bei Eingang gewissenhaft zu prüfen und zu untersuchen, ggf. Stichproben
durchzuführen, offensichtliche Mängel sind unverzüglich uns gegenüber
anzuzeigen, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des
Vertragsgegenstandes.
Erfolgt eine unverzügliche Mitteilung nicht, so sind die Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Der Vertragsgegenstand ist sachgemäß zu lagern und auf
unseren ausdrücklichen Wunsch hin zurückzusenden.
k) Beratungen lassen wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erkenntnisse,
jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte, Übereignung
und Anwendung bzw. Einsatz des Kaufgegenstandes sind unverbindlich, wenn
sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert werden. Auskünfte befreien
den Kunden nicht von eigenen Prüfungen.
l) Die Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB für Gewährleistungsansprüche
verkürzt sich auf 1 Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche im Sinne des §
479 Abs. 2 BGB (Regress bei Verbrauchsgüterkauf). Dies gilt ebenfalls
nicht bei Arglist unsererseits.
m) Der Unternehmer ist beweispflichtig dafür, dass die Sache mangelhaft
ist.
2. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung
der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr
ab Ablieferung der Ware.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung gegenüber Unternehmer auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung umfasst in
keinem Fall außer bei Vorsatz solche Schäden, die bei dem konkreten
Geschäft typischerweise nicht erwartet werden konnten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
haften wir gegenüber Unternehmer nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht
bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich der
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand
sind für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, der Sitz unserer Firma. |